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aktuelle Infos zum nebenberuflichen Arbeiten

 
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strubbl



Anmeldungsdatum: 14.05.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.11.2006. / 14:59    Titel: aktuelle Infos zum nebenberuflichen Arbeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war diese Woche beim Steuerberater und habe die aktuellen Vorgaben, wenn man nebenbei z.B. Webdesign betreiben möchte.

Du fällst unter Gewerbetreibender, nicht unter Freiberufler (sind die selbst. Akademiker wie etwa Anwälte). Also brauchst du einen Gewerbeschein. Anmeldung bei der Gemeinde, Ordnungsamt o.ä. Kannst du bei der jeweiligen Gemeinde-/Stadtverwaltung erfragen.

Die Weitermeldung zur IHK und zum Finanzamt macht die Gemeinde. Danach bekommst du ein Schreiben vom Finanzamt, das du ausfüllen musst. Ich empfehle als Kleinunternehmer mit Steuerbefreiung nach § 19 UStG tätig zu werden. Du musst auf den Rechnungen keine USt angeben, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Damit kannst du günstiger sein als die umsatzsteuerpflichtigen Mitbewerber.

Aber Achtung: falls die jährlichen Einnahmen über 17.500 EUR-liegen, bist du Umsatzsteuerpflichtig. Gewerbesteuer brauchst du nicht zu zahlen, wohl aber Einkommensteuer aus nebenberuflichem Erwerb.

Du kannst als Gewerbetreibender alles absetzen: Fahrten zum Kunden, Fest-PC und Laptop (musst beim Kunden ja die Site präsentieren), Bürozeug, Fachbücher, Geschäftsessen für Kundenakquise usw.

Ich empfehle zudem jedem, sich einen Steuerberater zu suchen und sich beraten zu lassen. Kosten kann man absetzen.

Außerdem bieten die IHK alles Mögliche zum Thema Existenzgründunzg an, Seminar, Broschüren etc. Bitte auch hier mal nachfragen.

Ich hoffe, euch ein wenig weitergeholfen zu haben.

Schöne Grüße

Dagmar
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Stefan
WWH-Administrator


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 527
Wohnort: Heidelberg

Qualitäts-Punkte: 10

BeitragVerfasst am: 25.11.2006. / 19:22    Titel: Re: aktuelle Infos zum nebenberuflichen Arbeiten Antworten mit Zitat

strubbl hat folgendes geschrieben::

...
Ich empfehle als Kleinunternehmer mit Steuerbefreiung nach § 19 UStG tätig zu werden. Du musst auf den Rechnungen keine USt angeben, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Damit kannst du günstiger sein als die umsatzsteuerpflichtigen Mitbewerber.
...


Warum kann ich dann günstiger sein als meine Mittbewerber? Das greift höchstens dann wenn ich es mit Endkunden zu tun habe. In unserem Job arbeiten wir doch aber fast immer B2B womit die USt wieder völlig egal ist, da reiner Durchlaufposten. Am Ende bist du auch nicht so viel billiger da du selbst keine Vorsteuer ziehen kannst und das ja auch wieder auf deine Kunden umlegen musst.

Auch als Kleinunternehmer sollte man sich gut überlegen ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Gerade am Anfang kann es durchaus Vorteile haben Vorsteuer ziehen zu können.

Das nur als Anmerkung, ist natürlich immer vom Einzellfall abhängig.
_________________
Gruß Stefan

Stefan @ openBC
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